Ist Ihr trautes Heim in die Jahre gekommen? Mit einer optimierten Gebäudehülle und einer Heizung mit erneuerbarer Energie bringen Sie es energetisch auf Vordermann. Lesen Sie hier, woran Sie denken sollten, wo Sie sich informieren können, wer Sie berät und welche Fördergelder und Steuervorteile es gibt.
Um sich das Potenzial energetischer Sanierungen vor Augen zu führen, helfen diese Zahlen von EnergieSchweiz: Mehr als eine Million Häuser bräuchten dringend eine Sanierung in punkto Energie. Unsere Gebäude verbrauchen 45% der gesamten Energie und verursachen einen Drittel der CO₂-Emissionen. Und nun wird es interessant für Hausbesitzerinnen und -besitzer: Eine bessere Wärmedämmung und dichtere Fenster bringen bis zu 60% Heizkostenersparnis.
Gut durchdacht
Eine energetische Sanierung will frühzeitig geplant und langfristig ausgelegt sein – schliesslich müssen Sie das nötige Geld parat haben. So eine Sanierung ist nämlich finanziell nicht ohne. Danach profitieren Sie aber von tieferen Energiekosten. Als Erstes müssen Sie sich über Ihre Bedürfnisse klar werden. Um die Möglichkeiten und deren Kosten auszuloten, sollte Ihr Gebäude analysiert werden. Dafür ziehen Sie am besten eine GEAK Expertin oder einen GEAK Experten bei. Die Fachperson erstellt den Gebäudeenergieausweis GEAK Plus. Dieser Beratungsbericht schlägt unterschiedliche Sanierungsvarianten vor. Er listet Massnahmen auf, dank denen Ihr Haus energieeffizienter wird, und klärt den möglichen Einsatz erneuerbarer Energien. Der Kanton Aargau fördert den GEAK Plus: Für ein Einfamilienhaus beteiligt er sich mit 1'000 CHF an der Rechnung des GEAK Experten. Informieren Sie sich bei der energieberatungAARGAU (Telefon 062 835 45 40, www.ag.ch/energieberatung). Ihren GEAK Experten finden Sie auf www.geak.ch.
Hülle und Heizung
Die Hülle eines Gebäudes ist matchentscheidend. Ist sie ungenügend gedämmt, verpufft wertvolle Wärme – genau wie das Geld in Ihrer Haushaltskasse. Kanton und Bund sehen im Rahmen von «Das Gebäudeprogramm» Fördergelder vor: Für das Dämmen von Decke und Fassade sowie von Wand und Boden gegen das Erdreich gibt's 40 CHF pro Quadratmeter, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Diese finden Sie bei der energieberatungAARGAU. Einen zusätzlichen Bonus von 20 CHF pro Quadratmeter erhalten Sie für eine Gesamtmodernisierung. Das bedeutet: Die Dämmung der Fassade und des Dachs umfasst 90% der Hauptflächen gegen das Aussenklima.
Wenn Sie jetzt auch noch auf eine erneuerbare Heizenergie wie Erdwärme oder 100% Biogas umsteigen, heizen Sie nahezu klimaneutral. Ein gutes Gefühl, oder? Und was die Investitionskosten betrifft: Ihr besser wärmegedämmtes Haus mit den neuen Fenstern braucht eine kleinere Heizung. Deshalb sollten Sie die Verbesserungen an der Gebäudehülle und die neue Heizung gemeinsam betrachten. Die Zuschüsse des Kantons lassen die Investitionskosten weiter sinken. Ein beliebter Nachfolger der Ölheizung ist die Luft/Wasser-Wärmepumpe. Dafür winken 4'000 CHF. Der Umstieg auf eine Holzheizung wird mit 3'000 CHF gefördert. An eine Solarkollektoranlage fürs Warmwasser steuert der Aargau 1'200 und an den Anschluss an ein Wärmenetz 4'000 CHF bei. Dies, um nur die wichtigsten Beispiele zu nennen. Obendrauf gibt es weitere Beiträge, die sich nach der Leistung der neuen Heizung berechnen. Mehr erfahren Sie bei der energieberatungAARGAU.
Und in der Steuererklärung?
In der Regel ist es sinnvoll, alle energetischen Sanierungsmassnahmen auf einmal umzusetzen. Bei den Steuern dürfen Sie die Kosten auf drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilen. Dafür gibt es unter www.ag.ch/steuern das Hilfsformular «Übertragung von Liegenschaftskosten auf Folgeperiode». Dieser Übertrag ist aber nur möglich, wenn die Kosten in dem Jahr, in dem sie anfallen, nicht vollständig berücksichtigt werden können – das hängt vom Reineinkommen ab.
Grundsätzlich dürfen nur werterhaltende Aufwendungen als Liegenschaftsunterhalt abgezogen werden. Nicht so, wenn es um Energiesparen und Umweltschutz geht: Hier dürfen auch wertvermehrende Investitionskosten abgezogen werden – natürlich unter Abzug der erhaltenen Fördergelder. Sie müssen die Kosten in der Steuererklärung belegen. Achten Sie also von Beginn an darauf, dass Sie gut dokumentieren und für alle ausgeführten Arbeiten einen sauberen Beleg haben. Die Abzüge gelten gleichermassen für die direkte Bundessteuer sowie für die Kantons-und Gemeindesteuern. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, erfahren Sie im Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt», ebenfalls auf www.ag.ch/steuern.
Die richtigen Sanierungsmassnahmen lohnen sich mehrfach: Sie verbessern den Wohnkomfort, erhalten den Wert der Liegenschaft und schützen die Umwelt. Dank Fördergeldern und Steuerabzügen profitieren Sie finanziell.
Förderprogramme aufspüren
Geben Sie unter www.energiefranken.ch Ihre Postleitzahl ein und erhalten Sie eine Übersicht aller Förderprogramme: Bund, Kanton, Gemeinde, Energieversorger und andere Anbieter.
Dafür gibt es Fördergelder
www.dasgebaeudeprogramm.ch checken und Gesuch unbedingt vor Baubeginn einreichen.