Als Team geht vieles besser. Das gilt nun sogar beim Solarstrom. Die Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses mit Photovoltaikanlage können einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gründen. Das senkt die Stromkosten und macht die Solaranlage rentabler.
Eine Photovoltaikanlage rechnet sich dann am meisten, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer möglichst viel des produzierten Stroms selbst verbraucht. Denn im Gegensatz zum Strom aus dem öffentlichen Netz fallen für den eigenen Solarstrom keine Kosten für die Netznutzung und die staatlichen Abgaben an. Der Eigenverbrauch ist finanziell also interessanter, als den Solarstrom ins Netz einzuspeisen und später den benötigten Strom wieder aus dem Netz zu beziehen.
Um den Eigenverbrauch zu erhöhen, hat der Bund 2018 die Möglichkeit für einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) geschaffen. Dabei bietet der Eigentümer der Photovoltaikanlage allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Gebäudes oder sogar einer ganzen Überbauung an, ebenfalls Solarstrom zu konsumieren.
Tiefere Stromkosten
Bei einem ZEV übernimmt der Eigentümer der Solaranlage die Rolle des Stromversorgers. Soweit möglich, deckt er den Strombedarf der Teilnehmenden durch die Photovoltaikanlage ab. Den restlichen Strom bezieht er aus dem lokalen Stromnetz.
Von einem ZEV profitieren alle Beteiligten. Der Eigentümer einerseits erzielt eine höhere Rendite auf seinen Solarstrom und kann die Photovoltaikanlage deshalb schneller amortisieren. Die Bewohner des Hauses andererseits beziehen den Solarstrom zu einem besonders günstigen Preis.
Bei der Gründung und später beim Betrieb erfordert ein ZEV allerdings viel Fachwissen und verschiedene administrative Arbeiten. Um den Eigentümern von Solaranlagen diese Aufgaben abzunehmen, hat die SWL Energie AG ein modulares Angebot geschaffen. Sie unterstützt die ZEV zum Beispiel beim Installieren der benötigten Zähler sowie beim Messen und Abrechnen des Stromverbrauchs.
Erfolgreiches Beispiel
Solche Aufgaben erbringt die SWL Energie AG zum Beispiel für ein Mehrfamilienhaus an der Zeughausstrasse in Lenzburg. Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage installiert, die allen Stockwerkeigentümern gemeinsam gehört. Um den Eigenverbrauch zu erhöhen, gründeten sie eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG). Diese Art der Kooperation ist eng mit dem ZEV verwandt (s. Info weiter unten). Bei einem bestehenden Gebäude hat die EVG allerdings den Vorteil, dass alle Stromzähler belassen werden können und die Elektroverteilung nicht umgebaut werden muss. Das bedeutet tiefere Anfangskosten. Zudem lässt sich eine EVG später immer noch in einen ZEV umwandeln.
Für die Stockwerkeigentümer hat sich mit der EVG abgesehen von den tieferen Stromkosten wenig geändert. Jede Partei erhält von der SWL Energie AG eine Stromrechnung. Die SWL-Fachleute ermitteln individuell pro Wohnung, wie viel Solar- und wie viel Netzstrom verbraucht wurde.
Lernen Sie unser Angebot für ZEV kennen
EVG und ZEV: So unterscheiden sie sich
Während der Begriff Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) nicht offiziell definiert ist, bestehen für einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) verbindliche Regeln. So sind bei einem ZEV nicht mehr die einzelnen Bewohner im Haus Kundinnen und Kunden des lokalen Energieversorgers, sondern der ZEV als Ganzes. Im Gegensatz zu einer EVG gibt es deshalb nur noch einen Anschluss ans öffentliche Stromnetz. Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Parteien ist somit Sache des ZEV. Während die Bewohner bei einer EVG ihre Stromrechnung weiterhin vom Energieversorger erhalten, muss sie beim ZEV der Eigentümer der Solaranlage erstellen – oder einen externen Dienstleister damit beauftragen.
Die Teilnahme an einem ZEV ist freiwillig
Im Gespräch mit Dirk Friedmann, Leiter Vertrieb der SWL Energie AG.
Darf ein Hauseigentümer seine Mieterinnen und Mieter verpflichten, am ZEV teilzunehmen?
Nein. Die Mieter nehmen immer freiwillig teil. Wenn ein Lenzburger Hauseigentümer einen ZEV gründen will, muss er uns das schriftliche Einverständnis aller Teilnehmenden übermitteln.
Kann man aus einem ZEV austreten?
Ja. Wenn die Teilnehmenden mit dem ZEV nicht zufrieden sind, können sie ihn unter Einhaltung einer Kündigungsfrist wieder verlassen. In diesem Fall ist nicht mehr der Eigentümer ihr Energieversorger, sondern wie vorher wir.
Wenn die Bewohner eines Hauses einem ZEV beitreten, verliert die SWL Energie AG sie als Kunden. Warum unterstützen Sie die Kunden dann bei der Gründung eines ZEV?
Egal, wie wir uns verhalten: In den kommenden Jahren werden auch in Lenzburg immer mehr ZEV entstehen. Nun stellt sich einfach die Frage, wer sie mit Dienstleistungen unterstützt. Wenn wir diese Aufgabe nicht übernehmen, tun es andere. Als Dienstleister behalten wir wenigstens die ZEV als Kunden, im besten Fall für viele Jahre. Ein weiteres wichtiges Argument ist für uns der ökologische Mehrwert. Denn ZEV sorgen dafür, dass sich mehr Hauseigentümer für eine eigene Solarstromanlage entscheiden.
Warum?
Den Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen, ist für die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen heute kaum noch attraktiv. Sie erhalten dafür eine eher geringe Entschädigung, weil die Marktpreise für Solarstrom in den letzten Jahren gesunken sind. Das hemmt private Investitionen in erneuerbare Energien. Ein ZEV oder eine EVG hingegen erhöht die Wirtschaftlichkeit einer Solarstromanlage. So motivieren diese Modelle die Hauseigentümer, die Energiewende aktiv voranzubringen. Wir betrachten unsere Unterstützung für ZEV und EVG deshalb nicht nur aus Sicht der Rentabilität, sondern genauso als Engagement fürs Gemeinwohl.