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Aktuelle Versorgungslage Strom und Gas für Unternehmen

In Europa und damit auch in der Schweiz besteht zurzeit eine Energiekrise. Wir halten Sie auf dem Laufenden zu den Sparmassnahmen, wie Sie Energie sparen können sowie zur Vorbereitung im Ernstfall.

Massnahmen bei einer Mangellage

Strommangellage

Für den Fall einer Strommangellage hat der Bund ein vierstufiges Vorgehen definiert. Wenn eine Stufe zu wenig bewirkt, wird jeweils die nächste in Kraft gesetzt:

  1. Aufruf zum Strom sparen
  2. Betriebsverbot für energieintensive, aber nicht zwingend benötigte Stromverbraucher: Leuchtreklamen, Rolltreppen, Klimaanlagen etc.
  3. Stromkonsum bei Unternehmen mit einem hohen Verbrauch einschränken: Jedes Unternehmen erhält eine verbindliche Vorgabe, wie viel Strom es einsparen muss
  4. Geplante Netzabschaltungen: Abwechselnd wird bei allen Haushalten und Unternehmen für einige Stunden die Stromzufuhr unterbrochen

Zusätzlich werden die Stromexporte beschränkt und die Kraftwerksbetreiber erhalten Vorgaben vom Bund, wie sie ihre Kraftwerke zu steuern haben.

Gasmangellage

Für den Fall einer Gasmangellage hat der Bund ebenfalls ein vierstufiges Vorgehen definiert. Wenn eine Stufe zu wenig bewirkt, wird jeweils die nächste in Kraft gesetzt:

  1. Aufruf zum Gas sparen, etwa durch Beschränkung der Heiztemperatur
  2. Umschaltung von Zweistoffanlagen von Gas auf Öl: Zweistoffanlagen lassen sich mit beiden Energieträgern betreiben
  3. Einschränkungen für gewisse Anwendungen, etwa verbindliche Senkung der Heiztemperatur in Büros und öffentlichen Gebäuden. Zusätzlich: Verbot für Verwendung von Gas in Bereichen wie Sport, Freizeit und Wellness
  4. Kontingentierung: Sogenannte nicht-geschützte Verbraucher erhalten kein Gas mehr. Dazu gehören alle Kundengruppen ausser Haushalte, grundlegende soziale Dienste und Fernwärmeanlagen, die zwingend auf Gas angewiesen sind. Unternehmen wären von der Kontingentierung also betroffen. Zusätzlich: Verschärfung der Verbrauchseinschränkungen und Verbote (Stufe 3)

Als Unternehmen vorsorgen

Tragen Sie als Unternehmen dazu bei, dass bei Strom und Gas keine Mangellage auftritt.

Zweistoffanlagen umschalten

Schalten Sie Ihre Zweistoffanlagen freiwillig von Gas auf Öl um. Wenn dies alle Unternehmen mit solchen Anlagen tun, lassen sich beträchtliche Gasmengen einsparen und das Sparziel der Schweiz von 15% erreichen.

Die Umschaltung hat möglicherweise zur Folge, dass Sie Ihre Verminderungsverpflichtungen zur Reduktion des CO2-Ausstosses zur Befreiung von der CO2-Abgabe verfehlen oder die Grenzwerte für Luftschadstoffe nicht mehr einhalten. Deshalb bereitet der Bund entsprechende Anpassungen der Luftreinhalteverordnung und der CO2-Verordnung vor.

Broschüre Ostral

Energie sparen

Setzen Sie im gesamten Unternehmen Energiesparmassnahmen um. Angesichts der rekordhohen Energiepreise lohnt sich das finanziell mehr denn je.

Um Haushalte und Unternehmen zum Energie sparen zu motivieren, hat der Bund die nationale Sparkampagne mit dem Slogan «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.» lanciert. Unter www.nicht-verschwenden.ch finden Sie zahlreiche Spartipps speziell für Unternehmen.

Unsere 5 Top-Spartipps für Unternehmen:

1. Radiatoren entlüften

Entlüften Sie im Herbst die Radiatoren, wenn sie blubbern, gluckern oder pfeifen und nur teilweise warm werden. Unabhängig davon sollten Radiatoren alle drei Jahre entlüftet werden. Die Heizung arbeitet dadurch wieder effizient und verbraucht weniger Energie.

2. Betriebszeiten anpassen

Abgestandene Luft in den Räumlichkeiten ist Anzeichen einer nicht optimal eingestellten Lüftung. Passen Sie die Betriebszeiten der effektiven Raumnutzung an und reduzieren Sie die Leistung zu ungenutzten Zeiten oder schalten Sie die Lüftung gleich ganz aus. Schalten Sie die Lüftung täglich von 20 Uhr bis 6 Uhr aus, sinkt deren Energieverbrauch um bis zu 40%.

3. Kühl- und Tiefkühlmöbel schliessen

Ausserhalb der Öffnungszeiten sollten Kühlmöbel konsequent geschlossen werden. Dafür eignen sich Nachtrollos, Abdeckungen oder Glastüren. So bleibt die Kälte in den Möbeln und Sie vermeiden unerwünschte Temperaturschwankungen. Stellen Sie sicher, dass alle Kühl- und Tiefkühlmöbel wie Vitrinen, Regale, Stolper- respektive Aktionstruhen ausserhalb der Öffnungszeiten (in der Nacht, am Wochenende) geschlossen sind.

4. Lecks im Druckluftnetz beseitigen

Auch in einem regelmässig gewarteten Druckluftnetz gehen oft 25 bis 60% der Luft über Leckagen verloren. Überprüfen Sie das Druckluft-Leitungssystem jährlich auf Leckagen, kennzeichnen Sie die Stellen und dichten Sie alle ab.

5. Leuchtstoff-Lampen ersetzen

Der Unterhalt einer älteren Beleuchtung mit Leuchtstoff-Lampen (Fluoreszenz- oder FL-Lampen) ist wartungsintensiv. Prüfen Sie in Räumen mit langen Nutzungszeiten, ob sich kurzfristig ein Ersatz der FL-Lampen durch LED-Tubes lohnt. Planen Sie langfristig am besten mit einer neuen, energiesparenden Beleuchtungsanlage.

Vorbereitung auf den Ernstfall

Bei einer Strommangellage kann es zu Stromunterbrüchen kommen. Dies ist einerseits ungeplant möglich. Andererseits sieht der Vier-Stufen-Plan des Bundes als letzte Massnahme bei einer Strommangellage alternierende Netzabschaltungen von einigen Stunden vor.

Als Unternehmen sollten Sie Vorkehrungen treffen, um für Stromunterbrüche gewappnet zu sein und im Ernstfall richtig und schnell reagieren zu können. Durch gezielte Vorbereitungsmassnahmen vermindern Sie die negativen Auswirkungen eines geplanten oder ungeplanten Stromunterbruchs.

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung hat dazu zahlreiche Tipps und nützliche Hinweise zu folgenden Themen zusammengestellt:

  • Betriebliches Kontinuitätsmanagement
  • Bauliche Massnahmen
  • Notstromversorgung
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage
  • Vorbereitende Massnahmen für einen Stromunterbruch
  • Vorbereitende Massnahmen für periodische Netzabschaltungen

Möchten Sie mehr über die Versorgungslage erfahren?

Telefon: +41 62 885 75 75
E-Mail: info@swl.ch