ZEV: Nutzen Sie Ihre Photovoltaikanlage optimal

Steigern Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage – mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Dabei konsumieren die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner Ihrer Liegenschaft ebenfalls von Ihrem Solarstrom. Das lohnt sich für alle Beteiligten.

So funktioniert ein ZEV

Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Photovoltaikanlage bieten Sie bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) den übrigen Bewohnern Ihrer Liegenschaft an, ebenfalls von Ihrem Solarstrom zu konsumieren. Sie übernehmen also die Rolle des Stromversorgers: Alle Teilnehmenden des ZEV erhalten die Stromrechnung neu von Ihnen statt wie bisher vom lokalen Energieunternehmen. Soweit möglich, decken Sie den Strombedarf des ZEV mit Solarstrom von Ihrer Photovoltaikanlage. Den restlichen Strom bezieht Ihr ZEV aus dem lokalen Stromnetz.

Weshalb sich ein ZEV für alle lohnt

  • Durch einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch steigern Sie den Eigenverbrauch mit Ihrem Solarstrom deutlich. So erzielen Sie bei einem ZEV mit Ihrer Photovoltaikanlage eine höhere Rendite.
  • Alle Teilnehmenden des ZEV beziehen Solarstrom zu einem besonders günstigen Preis.

ZEV

Unser modulares Angebot für ZEV

Ein ZEV erfordert bei der Gründung und später beim Betrieb viel Fachwissen und administrative Arbeiten. Wählen Sie, welche Aufgaben wir für Ihren Zusammenschluss zum Eigenverbrauch übernehmen sollen:

  • Zähler: Wir installieren alle Zähler für den ZEV, kümmern uns um deren Betrieb und die Instandhaltung.
  • Messdatenerfassung: Wir erfassen die Messdaten und bereiten sie monatlich für Sie auf. Zudem erledigen wir die Administration des ZEV gegenüber den Behörden (Herkunftsnachweise).
  • Abrechnung: Wir übernehmen die monatliche Bilanzierung der Viertelstundenwerte, damit Sie die Solarenergie den Teilnehmenden des ZEV in Rechnung stellen können.
  • Rechnungsstellung und Inkasso: Wir verschicken vierteljährlich eine Rechnung pro Wohneinheit, überwachen den Zahlungseingang und beantworten Fragen der Teilnehmenden des ZEV.
  • Betrieb und Instandhaltung: Wir betreiben, überwachen und reinigen Ihre Photovoltaikanlage. Zudem erledigen wir die Instandhaltungsarbeiten.
  • Ergänzungsenergie: Bezieht Ihr Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mehr als 100'000 kWh Strom im Jahr aus dem Netz, beschaffen wir diese Ergänzungsenergie günstig zu Marktkonditionen.
  • Regelwerke: Bei der Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch schliessen Sie einen Vertrag mit allen Teilnehmenden des ZEV ab. Wir liefern Ihnen die Vorlagen und stimmen diese gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Liegenschaft ab.

EVG Plus – die Alternative zum ZEV

Möchten Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage zwar von den Vorteilen eines ZEV profitieren, aber nicht zum Energieversorger für die Teilnehmenden werden? Dann sollten Sie sich unser Praxismodell EVG Plus näher ansehen. EVG steht dabei für Eigenverbrauchsgemeinschaft. Die EVG Plus unterscheidet sich wie folgt von einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch:

  • Alle Teilnehmenden der EVG Plus bleiben direkte Kunden von uns. Anders als beim ZEV werden Sie also nicht zum Energieversorger.
  • Wir verrechnen den Teilnehmenden für den Solarstrom einen Preis, den wir mit Ihnen vereinbart haben. Bei einem ZEV hingegen sind wir nur für die Verrechnung zuständig, wenn Sie uns als Dienstleister damit beauftragen.
  • Bei der EVG Plus übernehmen wir für den Eigenverbrauch das Inkasso- und Delkredere-Risiko. Bei einem ZEV jedoch tragen wir es nur, wenn wir die Dienstleistung in Ihrem Auftrag erbringen. Die Kosten für das EVG Plus und ZEV sind einmalig CHF 2'500 (exkl. MwSt.) für die Abrechnungsleistungen inkl. Beratung und zusätzlich pro Messpunkt und Monat CHF 2.80 (exkl. MwSt.).

Interessiert?

Möchten auch Sie von einem ZEV oder einer EVG Plus profitieren? Gerne beraten wir Sie und erstellen ein Angebot, das zu Ihren Bedürfnissen passt. 

Drei häufige Fragen zum ZEV

Darf ein Hauseigentümer seine Mieterinnen und Mieter verpflichten, am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch teilzunehmen?

Nein. Die Mieter nehmen immer freiwillig an einem ZEV teil. Wenn ein Lenzburger Hauseigentümer mit einer Photovoltaikanlage einen ZEV gründen will, muss er uns das schriftliche Einverständnis aller Teilnehmenden übermitteln.

Kann ich aus einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch austreten?

Ja. Wenn Sie mit dem ZEV nicht zufrieden sind, können Sie ihn unter Einhaltung einer Kündigungsfrist wieder verlassen. In diesem Fall versorgt Sie nicht mehr der Eigentümer der Photovoltaikanlage, sondern wie vorher der Energieversorger mit Strom.

Wenn die Bewohner eines Hauses einem ZEV beitreten, verliert die SWL Energie AG sie als Kunden. Warum unterstützen Sie die Kunden dann bei der Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch?

In den kommenden Jahren werden auch in Lenzburg immer mehr Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch entstehen. Wir möchten die ZEV mit Dienstleistungen unterstützen. Wenn wir diese Aufgabe nicht übernehmen, tun es andere. Als Dienstleister behalten wir die ZEV als Kunden, im besten Fall für viele Jahre.

Ihr Kontakt

Markus Müller

Markus Müller

Leiter Vertrieb