Lässt sich das E-Auto auch an einer normalen Steckdose zu Hause laden?
Mit gewissen Adapterkabeln ist das möglich. Wir raten jedoch explizit davon ab. Herkömmliche Haushaltssteckdosen sind nicht für eine Dauerbelastung mit dieser Leistung ausgelegt. Das erhöht die Brandgefahr.
Wie sollten Mieterinnen und Mieter mit einem Einstellhallenplatz vorgehen, wenn sie ihr E-Auto zu Hause laden möchten?
Sie sollten ihr Anliegen bei der Hausverwaltung platzieren. Möglicherweise plant diese ohnehin, eine Ladeinfrastruktur zu realisieren. Denn heute ist den meisten Vermieterinnen und Vermietern bewusst, dass sie früher oder später Lademöglichkeiten anbieten müssen. Es ist wichtig, nichts in Eigenregie zu installieren und keine Einzellösung realisieren zu lassen. Eine Ladeinfrastruktur sollte von Anfang an für die ganze Einstellhalle geplant werden, damit sie mit der Anzahl Elektroautos wachsen kann.
Können Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer die Installation ihrer Ladestation selbst in Auftrag geben?
Nein, im Stockwerkeigentum erfordert dies in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Genau wie bei Mietliegenschaften sollte die Ladeinfrastruktur für die ganze Einstellhalle geplant werden, damit die Energieversorgung auch künftig bei einer grösseren Anzahl Elektroautos noch zuverlässig funktioniert.
Wie sieht eine gute Ladelösung für Einstellhallen aus?
Die Einstellhalle wird mit einem Flachbandkabel erschlossen. Daran können die einzelnen Ladestationen angeschlossen werden. Diese Grundinfrastruktur wird mit einem dynamischen Lademanagement ausgestattet: Es verteilt laufend die verfügbare Strommenge auf die angeschlossenen E-Autos. Einfach gesagt: Je weniger Strom gerade für andere Zwecke im Gebäude benötigt wird, desto mehr stellt das System automatisch zum Laden zur Verfügung.
Wer trägt die Kosten für die Ladeinfrastruktur in Mietliegenschaften?
Die Eigentümerschaft stellt die Grundinfrastruktur zur Verfügung. Die Amortisation erfolgt über die Parkplatzmiete oder Zuschläge auf der Ladeenergie. Der Energiebezug wird den Mieterinnen und Mietern in der Regel separat in Rechnung gestellt.
Wie wird der Stromverbrauch abgerechnet?
Wir empfehlen die Verrechnung der Ladeenergie über einen Dienstleister. Durch die Identifikation mittels Badge wird der Energiebezug automatisch dem richtigen Fahrzeug zugeordnet. So können Ladestationen beliebig von verschiedenen Personen genutzt und geteilt werden. Auch die Unterscheidung der Kosten für private und geschäftliche Ladungen ist problemlos möglich. Die Kosten werden den Kundinnen und Kunden quartalsweise mittels Einzelrechnung oder in unserem Versorgungsgebiet bequem über die Energierechnung verrechnet.